Bundesprogramm

Das Bundesprogramm umfasst die beiden Bundesübungen auf 300 m: das Obligatorische Programm und das Eidgenössische Feldschiessen. Beide kannst du bei der Schützengesellschaft Buchs (LU) schiessen.

Obligatorisches Programm

Schiesspflichtige Angehörige der Armee erfüllen die Schiesspflicht jedes Jahr bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Schiesstage findest du unter «Termine» und auf der Seite «Obligatorisch».

Eidgenössisches Feldschiessen

Ein Fest für alle, die gerne schiessen oder es einmal ausprobieren möchten. Es findet jedes Jahr an einem Wochenende im Frühling statt. Die Teilnahme kommt vor dem Rang!

Aufforderung

Bring die Aufforderung mit den Klebeetiketten und einen amtlichen Ausweis mit. Wer keine Aufforderung erhalten hat, wird trotzdem nicht abgewiesen.

Waffe nach der Dienstzeit behalten

Wer das Stgw 90 bei der Entlassung übernehmen möchte, braucht einen Waffenerwerbsschein. Ausserdem muss er in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen 300 m geschossen haben, die im Schiess- oder Leistungsausweis eingetragen sind.

Fragen?

Schreib uns an info@sgbuchs.ch.